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   BayObLG, 14.05.1987 - BReg. 3 Z 131/86   

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https://dejure.org/1987,3279
BayObLG, 14.05.1987 - BReg. 3 Z 131/86 (https://dejure.org/1987,3279)
BayObLG, Entscheidung vom 14.05.1987 - BReg. 3 Z 131/86 (https://dejure.org/1987,3279)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Mai 1987 - BReg. 3 Z 131/86 (https://dejure.org/1987,3279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2353; KostO § 107
    Berechnung des Nachlaßwertes bei Nachlaßzugehörigkeit von Gesellschaftsanteilen, die einer Sondererbfolge unterliegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vererbung eines Gesellschaftsanteils im Wege der Sondererbfolge; Bestimmunng des Nachlasswertes im Falle der Anordnung der Sondererbfolge hinsichtlich eines Gesellschaftsanteils; Kostenberechnung im Erbscheinerteilungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 2353; KostO § 107
    Ermittlung des Reinnachlasswertes gemäß § 107 Abs. 2 S. 1 KostO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1987, 458
  • Rpfleger 1988, 98
  • BayObLGZ 1987 Nr. 24
  • BayObLGZ 1987, 149
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.02.1977 - II ZR 120/75

    Auslegung von (qualifizierten) Nachfolgeklauseln

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1987 - BReg. 3 Z 131/86
    Nach st. Rspr. des BGH ( BGHZ 22, 186 ; 68, 225; 91, 132 = DNotZ 1984, 630, 631; DNotZ 1984, 35, 36 f.; MittRhNotK 1986, 230, 231; vgl. auch BayObLG MittRhNotK 1984, 18 ) vererbt sich der Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft in der Weise, daß er im Wege der Sondererbfolge getrennt vom übrigen - bei mehreren Erben gesamthänderisch gebundenen Nachlaßvermögen unmittelbar und endgültig in das Privatvermögen des Gesellschaftererben fällt.

    Auch ist - bei mehreren Erben - die im Erbschein ausgewiesene Erbquote, die das Recht des Erben umreißt, keine gegenständliche Begrenzung seines Erwerbs i. d. S., daß er keinen über die Quote hinausgehenden Teil des Gesellschaftsanteils erwerben könnte; sie bestimmt nur zwingend den Anteil am Wert des Gesamtnachlasses, der ihm zufließen darf ( BGHZ 68, 225, 238).

    Unabhängig hiervon weist der Erbschein kraft seiner Vermutungswirkung ( § 2365 BGB ) aus, wer diese Sonderrechtsnachfolge als Erbe (vgl. § 139 HGB ; BGHZ 68, 225, 230) antreten konnte.

  • BGH, 22.11.1956 - II ZR 222/55

    Erbrecht bei offener Handelsgesellschaft

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1987 - BReg. 3 Z 131/86
    Nach st. Rspr. des BGH ( BGHZ 22, 186 ; 68, 225; 91, 132 = DNotZ 1984, 630, 631; DNotZ 1984, 35, 36 f.; MittRhNotK 1986, 230, 231; vgl. auch BayObLG MittRhNotK 1984, 18 ) vererbt sich der Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft in der Weise, daß er im Wege der Sondererbfolge getrennt vom übrigen - bei mehreren Erben gesamthänderisch gebundenen Nachlaßvermögen unmittelbar und endgültig in das Privatvermögen des Gesellschaftererben fällt.
  • BGH, 30.04.1984 - II ZR 293/83

    Fortbestand der OHG trotz Nachlasskonkurses eines Gesellschafter-Erben

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1987 - BReg. 3 Z 131/86
    Nach st. Rspr. des BGH ( BGHZ 22, 186 ; 68, 225; 91, 132 = DNotZ 1984, 630, 631; DNotZ 1984, 35, 36 f.; MittRhNotK 1986, 230, 231; vgl. auch BayObLG MittRhNotK 1984, 18 ) vererbt sich der Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft in der Weise, daß er im Wege der Sondererbfolge getrennt vom übrigen - bei mehreren Erben gesamthänderisch gebundenen Nachlaßvermögen unmittelbar und endgültig in das Privatvermögen des Gesellschaftererben fällt.
  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 229/81

    Übertragbarkeit von Beteiligungen an Kommanditgesellschaft bei Tod - Übertragung

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1987 - BReg. 3 Z 131/86
    Nach st. Rspr. des BGH ( BGHZ 22, 186 ; 68, 225; 91, 132 = DNotZ 1984, 630, 631; DNotZ 1984, 35, 36 f.; MittRhNotK 1986, 230, 231; vgl. auch BayObLG MittRhNotK 1984, 18 ) vererbt sich der Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft in der Weise, daß er im Wege der Sondererbfolge getrennt vom übrigen - bei mehreren Erben gesamthänderisch gebundenen Nachlaßvermögen unmittelbar und endgültig in das Privatvermögen des Gesellschaftererben fällt.
  • LG Kleve, 02.07.1987 - 8 (6) T 6/85

    Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB in einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus BayObLG, 14.05.1987 - BReg. 3 Z 131/86
    8. Gesellschaftsrecht/Vertretungsrecht - Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB in einer GmbH & Co. KG (LG Kleve, Beschluß vom 2.7. 1987 - 8 (6) T 6/85 - mitgeteilt von Notar Armin Leggewie, Goch) BGB § 181 GmbHG § 35 In der Satzung der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG kann wirksam vereinbart werden, daß die Geschäftsführer der GmbH bei Rechtsgeschäften zwischen der GmbH und der KG sowie deren Gesellschaftern von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind.
  • LG Köln, 26.10.1987 - 11 T 345/87

    Surrogation bei Auseinandersetzung einer Vorerbengemeinschaft

    7. Erbrecht/Kostenrecht - Berechnung des Nachlaßwertes bei Nachlaßzugehörigkeit von Gesellschaftsanteilen, die einer Sondererbfolge unterliegen (BayObLG, Beschluß vom 14.5. 1987 - BReg. 3 Z 131/86 mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) BGB § 2353 KostO § 107 Bei der Ermittlung des Reinnachlaßwertes gemäß § 107 Abs. 2 S.1 KostO ist der Wert des einer Sondererbfolge unterliegenden Anteils an einer Personengesellschaft zu berücksichtigen.
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